Teilhabe
Mit selbst definierten Zielen.
Im Rahmen der Teilhabeplanung wird gemeinsam mit der betreuten Person ermittelt inwiefern die gewünschte und realistische Beteiligung an Aktivitäten des Alltags gewährleistet ist. Ziel ist es, dass die betreuten Personen in die Lage versetzt werden, einen in allen Phasen so normal wie mögliches Leben führen zu können. Die Teilhabewünsche und -ziele werden, unter Berücksichtigung des Normalisierungsprinzips, grundsätzlich von der betreuten Person definiert. Die Klienten sollen, mit Blick auf ihre Ressourcen, ermutigt werden, ihre Interessen und Vorstellungen selbstbestimmt zu erkennen und zu vertreten – sowie im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Verantwortung für ihr Leben und ihre Entwicklung zu übernehmen (Empowerment).
2014 wurde ein Betriebsrat gegründet, in dem die betreuten MitarbeiterInnen ihre Interessen bezüglich aller Belange rund um die Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten vertreten können.
Auf jeder Wohngruppe werden regelmässig Bewohnersitzungen durchgeführt, in denen die Belange rund um die Wohnsituation besprochen werden.